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   VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22   

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VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22 (https://dejure.org/2022,41777)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.2022 - 7 K 2771/22 (https://dejure.org/2022,41777)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 7 K 2771/22 (https://dejure.org/2022,41777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 S 1 BauGB, § 37 Abs 1 BauGB
    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Aufhebung der Zurückstellung eines Baugesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 15 Abs. 1 ; BauGB § 37 Abs. 1
    Zurückstellung; Bauliche Maßnahmen des Bundes oder der Länder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 9 B 1469/20

    Beschwerde gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
    Indes verbietet es sich ebenso regelmäßig, bei einem keinen Auslegungsspielraum eröffnenden Erklärungsinhalt des Tenors eines Verwaltungsakts dessen Begründung einen weitergehenden, mit einer Anfechtungslast verbundenen Regelungsgehalt zu entnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2020 - 6 C 3/19 -, BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 6 C 36.11 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2021 - 9 B 1469/20 -, jeweils juris).

    Die Regelung selbst kommt allerdings im verfügenden Teil des Verwaltungsakts zum Ausdruck (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2021 - 9 B 1469/20 -, juris).

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 20.88

    Bauplanungsrecht: Fehlende "Anlagenhoheit" des Vorhabensträgers i.S. von § 37

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
    Der zwischen den Beteiligten ebenfalls strittigen Frage der Erforderlichkeit einer Entziehungsanstalt im Maßregelvollzug auf dem Grundstück mit der Flurstück-Nr. ... "..." (vgl. zur Erforderlichkeit bei möglichen Alternativstandorten: BVerwG, Urteil vom 14.02.1991 - 4 C 20.88 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28.03.2017 - 6 K 3241/15 -, jeweils juris), muss vor diesem Hintergrund aller Voraussicht nach nicht weiter nachgegangen werden.

    Diese - auch von der Antragstellerin vorgenommene - Auslegung ist auch aufgrund des Charakters der Norm als Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 71 Abs. 1 und Abs. 2 LV einschränkende, restriktiv auszulegende Ausnahmevorschrift (vgl. hierzu: VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.1998 - 5 K 2079/98 -, juris) sowie der systematischen Stellung des § 37 Abs. 1 BauGB vor dem Hintergrund seiner Anbindung an die §§ 29 ff. BauGB (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 14.02.1991 - 4 C 20.88 -, juris) voraussichtlich angezeigt.

  • VG Karlsruhe, 28.09.1998 - 5 K 2079/98
    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
    Diese - auch von der Antragstellerin vorgenommene - Auslegung ist auch aufgrund des Charakters der Norm als Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 71 Abs. 1 und Abs. 2 LV einschränkende, restriktiv auszulegende Ausnahmevorschrift (vgl. hierzu: VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.1998 - 5 K 2079/98 -, juris) sowie der systematischen Stellung des § 37 Abs. 1 BauGB vor dem Hintergrund seiner Anbindung an die §§ 29 ff. BauGB (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 14.02.1991 - 4 C 20.88 -, juris) voraussichtlich angezeigt.

    Zu keinem anderen Ergebnis dürfte schließlich der Hinweis des Regierungspräsidiums Karlsruhe auf einige Stimmen in Rechtsprechung (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.1998 - 5 K 2079/98 -, juris) und Literatur (vgl. Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 146. Ergänzngslieferung April 2022, § 37 Rn. 11; Dürr in Brügelmann, Baugesetzbuch, 123 Ergänzungslieferung Juli 2022, § 37 Rn. 6) führen, nach denen § 37 Abs. 1 BauGB zu einer Ausnahme von einer Veränderungssperre ermächtigt.

  • VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 9/09

    Dekonnektierung Domain Glücksspiel Internet Konnektierung Nameserver

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
    Die Statthaftigkeit ist unabhängig davon gegeben, dass die Antragstellerin bereits von einer Nichtigkeit der für sofort vollziehbar erklärten Aufhebung der von ihr verfügten Zurückstellung des Baugesuchs durch die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 07.07.2022 ausgeht, welche von Rechts wegen jede Form der Vollziehbarkeit ausschließen würde (vgl. nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.12.1990 - 10 S 2466/90 -, NVwZ 1991, 1195, 1195; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2008 - 6 B 794/08 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2009 - 27 L 9/09 - VG Cottbus, Beschluss vom 08.02.2007 - 6 L 152/06 -, jeweils juris).

    Inwieweit dies abweichend zu bewerten sein mag, wenn in der Hauptsache eine Nichtigkeitsfeststellungsklage und nur hilfsweise eine Anfechtungsklage erhoben wird (vgl. hierzu einerseits: Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.06.2012 - 10 AS 12.428 -, juris; anderseits wohl: VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2009 - 27 L 9/09 -, juris), bedarf im vorliegenden Fall keiner Erörterung mehr, nachdem die Antragsgegnerin auf gerichtlichen Hinweis in der Hauptsache mit Schriftsatz vom 18.11.2022 angekündigt hat, in der mündlichen Verhandlung - entsprechend ihrem ursprünglich angekündigten Antrag - lediglich die Aufhebung des Verwaltungsakts zu beantragen.

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
    Die nachträgliche Heranziehung einer anderen als der im Bescheid angegebenen Ermächtigungsgrundlage ist nach den zur Zulässigkeit des Nachschiebens von Gründen entwickelten Grundsätzen zulässig und geboten, soweit der Bescheid dadurch nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22.96 -;OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.12.2015 - 15 A 121/15 -, jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 15 A 121/15

    Nachträgliche Heranziehung einer anderen als der im angefochtenen Bescheid

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
    Die nachträgliche Heranziehung einer anderen als der im Bescheid angegebenen Ermächtigungsgrundlage ist nach den zur Zulässigkeit des Nachschiebens von Gründen entwickelten Grundsätzen zulässig und geboten, soweit der Bescheid dadurch nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22.96 -;OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.12.2015 - 15 A 121/15 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 3.19

    Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
    Indes verbietet es sich ebenso regelmäßig, bei einem keinen Auslegungsspielraum eröffnenden Erklärungsinhalt des Tenors eines Verwaltungsakts dessen Begründung einen weitergehenden, mit einer Anfechtungslast verbundenen Regelungsgehalt zu entnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2020 - 6 C 3/19 -, BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 6 C 36.11 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2021 - 9 B 1469/20 -, jeweils juris).
  • VG Gelsenkirchen, 28.03.2017 - 6 K 3241/15

    Standort für Forensik in Lünen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
    Der zwischen den Beteiligten ebenfalls strittigen Frage der Erforderlichkeit einer Entziehungsanstalt im Maßregelvollzug auf dem Grundstück mit der Flurstück-Nr. ... "..." (vgl. zur Erforderlichkeit bei möglichen Alternativstandorten: BVerwG, Urteil vom 14.02.1991 - 4 C 20.88 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28.03.2017 - 6 K 3241/15 -, jeweils juris), muss vor diesem Hintergrund aller Voraussicht nach nicht weiter nachgegangen werden.
  • BVerwG, 16.07.1981 - 4 B 96.81

    Voraussetzungen für Abweichungen von städtebaulichen Vorschriften bei baulichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
    Die erst durch den Ausschuss für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht in die Beschlussempfehlung aufgenommene Vorgängervorschrift des § 31e BBauG will dementsprechend - ebenso wie der heutige § 37 Abs. 1 BauGB - aller Voraussicht nach für Bauten des Bundes oder eines Landes mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung ein Abweichen vom verweigerten gemeindlichen Einvernehmen und materiell-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 29 ff. BauGB (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 16.07.1981 - 4 B 96.81 -, juris), ermöglichen.
  • VG Karlsruhe, 24.01.2018 - 5 K 3057/17

    Widerspruchsmöglichkeit gegen aufgrund Verpflichtungsurteils erlassenen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22
    Ob in Ansehung des konkreten Falles ferner eine Umdeutung in eine Rücknahme als Ermessensentscheidung gemäß § 47 Abs. 3 LVwVfG ausgeschlossen ist (vgl. zum Ausschluss nach § 47 Abs. 3 LVwVfG nur: VG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2018 - 5 K 3057/17 -, juris), bedarf vor diesem Hintergrund keiner Entscheidung mehr.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1990 - 10 S 2466/90

    Voraussetzungen der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

  • VG Karlsruhe, 03.12.2021 - 2 K 2745/21

    Verwendbarkeit von Eintragungen im Fahreignungsregister während der

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 8 S 969/16

    Untersagung des Baubeginns für ein Wohnhaus; Verzicht auf eine Baugenehmigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22

    Richterablehnung wegen Tätigkeit des Ehegatten bei der beklagten Behörde

  • VG Cottbus, 08.02.2007 - 6 L 152/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen unwirksamen - nicht bekannt gegebenen -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2022 - 1 S 1224/22

    Widerruf der Beauftragung eines Leistungserbringers wegen besonders gravierender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 6 B 794/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Versetzungsverfügung

  • VGH Bayern, 15.06.2012 - 10 AS 12.428

    Glücksspielstaatsvertrag; Untersagungsverfügung; Werbung für öffentliches

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